1517, September 26
Kaiser Maximilian verständigt die Regierung, dass sich die von Wien vormals gegen ihn auch jetzt seinem Rat, Kapellmeister usw., Gorigen, Bischof zu Wien, die Zehent von den Hofstätten, die sie daselbst in der Stadt nicht allein zu „lustgärten“, sondern zu ihrem „gewyn“ und Nutzen „pawen“, bisher „gepessertundnit gebenhaben“. Desgleichen sollen sie die von „Praitnsee“ des Zehents halber auch „ seczen und widern“. Die Regenten sollen mit denen von Wien auch denen von „Praitsee“ ernstlich handeln, damit sie dem Kaiser und gedachtem Rat und Bischof zu Wien oben genannten Zehent mitsamt der ausstehenden Remanenz, die sie in den „ und gemainen zehenten zu thain schuldig sein“ reichen. Würden sie sich aber weiterhin widersetzen, so habe der Kaiser verordnet, dass der Zehent von den „ubertrettern“ eingebracht werde. Glaubten welche davon befreit zu sein, so mögen dieselben ihre „gerechtigkait“ für die Regierung bringen, die sodann „wider billichkait nit beschwert oder gedrungen sollen werden“.
Schlagworte: Bischof, Kapellmeister
Literatur
Literatur- / Quellenverzeichnis: QGStW
Stelle / Nr / Seite: II/4, Nr. 6127
Kommentar: Geben in unser stat Paden, den xxvj tag Septembris, anno etc im xvijten.
Abbildungen
Archivangaben: 6127; AT-WStLA_HAUrk_6127; zum Verschluß aufgedrücktem kleinen Siegel in rotem Wachs, vielleicht Posse, Siegel der deutschen Kaiser III, Taf. 6, Fig. 8. per regem pro se
Monasterium-Link: 1517, September 26
Zitierempfehlung
Wissensdatenbank zu St.Stephan, Schriftquellen, 2025.04.27https://www.sanktstephan.at/quellen/1517-september-26/