1515, August 31

Kaiser Maximilian verweist auf die Gerichtsverhandlung von 1513, November 21, die vor den Landhofmeister, Marschall, Kanzler, Statthaltern und Regenten der Niederösterreichischen Lande geführt worden war, wobei der Dechant und die Versammlung der Artistenfakultät der Universität zu Wien durch ihren bevollmächtigten Gewaltträger erschienen sind und dort gegen Bürgermeister und Rat zu Wien Inhalt, Ladung und Klage, so sie in Gericht leigen, klagweise zu erkennen geben lassen, wie ehemals Ulrich Mutzleinstorffer, damals Bürgermeister und der Rat der Stadt ihren Vorfahren der Artistenfakultät und ihren Nachkommen 424 ungarische Gulden 3 ß 5 dn, die sie ihnen zur Notduft der Stadt Wien geliehen haben, schuldig worden sind, wofür sie ihnen das Mauthaus der Stadt in Wien in der Wildwericherstraße zunächst dem Pfarrhof der Otto Haimo Stiftung (Rathauskapelle) gelegen, pfandweise versetzt hatten, laut Inhalt des Schuldbriefs, der deswegen angefertigt wurde und den sie in Gericht einlegen lassen. Wiederholt urgierte Bezahlung sei nicht geleistet worden, auch das vorangezeigte Mauthaus als Pfand bezüglich Realisierung ihrere Ansprüche hinsichtlich der Hauptsumme mitsamt der Nutzung, wurde ihnen nicht abgetreten. Sie vermelden, die dabei entstandenen Ausgaben und Gerichtskosten. Dagegen sind die von Wien durch ihren bevollmächtigten Gewaltträger auch vor Gericht erschienen und wurden in ihrer Antwort und all ihren schriftlichen und mündlichen Vorbringen und Vorsprechen gegen die Klage des Dechants und den Artisten und deren Schuldbrief gehört und vernommen haben und begehrten darauf mit Urteil und Recht zu erkennen, dass die Klage, auf einen Scheinvertrag gestellt und durch Verjährung verfallen sei, also, dass sie das nicht bezahlen werden und die Artisten sowie der Dechant ihnen die Gerichtskosten und Schäden schuldig sei. Also ist vom Landhofmeister, Marschall, Kanzler, Statthaltern und Regenten zu Recht ein Vergleich erzielt worden, dass die Klage von Dechant und Artisten hinfällig sei und die Gerichtskosten und Schäden gegeneinander aufgehoben werde. Die Wiener verlangen und erhalten Gerichtsurkunde.

 

Schlagworte: Dechant, Universität

Literatur

Literatur- / Quellenverzeichnis: QGStW

Stelle / Nr / Seite: II/4, Nr. 6084

Kommentar: Geben an freitag vor sand Egidien tag. . . .

Abbildungen

Archivangaben: 6084; AT-WStLA_HAUrk_6084; Siegel samt Pressel fehlen. Commissio domini imperatoris in consilio .

Zitierempfehlung
Wissensdatenbank zu St.Stephan, Schriftquellen, 2024.04.26
https://www.sanktstephan.at/quellen/1515-august-31/

Datum: 26.04.2024

bearbeitet: Barbara Schedl

erstellt: Barbara Schedl