1514, August 6
Georg Tachawer, Bürger zu Korneuburg und Andre Pechele, Bürger zu Wien, Philipp Stainprukher aus Ungern von Pescht (Ungarn von Pest), Michel Korbler von Altenhofen aus Kherrnndten, beide zur Zeit zu Wien, entscheiden einen Streit zwischen Wolffgang Haslinger und seiner Frau Ursula einerseits und Eberhart Gleichsmulner in Kraft eines beglaubigten Gewaltbriefs anstelle Hansen Gleichsmüllener, seines Vetters, als Bevollmächtigter und Gewalthaber andererseits bezüglich Güter in Wien. Wer den Spruch nicht hält soll der römischen kaiserlichen Majestät etc. als Herrn und Landesfürsten in Österreich 50, gemainer stat Wien zum Bau 20, und zum Bau St. Stephan „tuembkirchen“ auch 20, und dem Stadtrichter zu Wien 10 lb dn „gueter landswerung in Osterreich zu peen zu geben verfallen sein“.
Schlagworte: Strafzahlung zum Bau von St. Stephan
Literatur
Literatur- / Quellenverzeichnis: QGStW
Stelle / Nr / Seite: II/4, Nr. 6052.
Kommentar: Geben und beschehen zu Wyen, am suntag vor Laurentij,1 anno domini. . . .
Abbildungen
Archivangaben: 6052; AT-WStLA_HAUrk_6052; mit zwei rückwärts aufgedrückten Siegeln (IV C) unter Papier, ziemlich gut durchgedrückt: 1. 2 (Frank); 2. Steinbock im Schild und wachsend aus Helm, Umschrift nicht deutlich genug. Siegel von Sigmundten Stayner, burger und des rats zu Wien, und Hainrichen Francken, auch burger daselbst zu Wyen. Keine Rückaufschrift.
Monasterium-Link: 1514, August 6
Zitierempfehlung
Wissensdatenbank zu St.Stephan, Schriftquellen, 2025.04.27https://www.sanktstephan.at/quellen/1514-august-6/