1515, September 14
Meister Thaman Pesch, Domherr zu St. Stephan in Wien quittiert über 51 lb dn austehenden Burgrechtszins und 12 lb „getaxirter expreß“, die ihm auf Rechtfertigung gegangen ist nach dem Stadtrecht zu Wien wegen 100 lb dn „haupsum“ als Burgrecht, ehemals gelegen auf dem Haus des Benedict Lengenlacher, Bürger zu Wien und dessen Hausfrau Eufemia in der „Weichenpurck“, welche genannte Summe „gelts“ Zins und Schäden beim Stadtgrundbuch erlegt „sein gewest“ und er mitsamt seiner „hauptsach“ im Recht auf der Schrannen behabt hat. Er quittiert dem Wolfgang Trew, einer des Rats zu Wien und Hannsen Aicher, Verweser des genannten Stadtgrundbuchs.
Schlagworte: Domherr
Literatur
Literatur- / Quellenverzeichnis: QGStW
Stelle / Nr / Seite: II/4, Nr. 6085.
Kommentar: Actum zu Wienn ... an freitag der heilgen creuz erhochung. Siehe dazu: QGStW II/4, Nr. 6083.
Abbildungen
Archivangaben: 6085; AT-WStLA_HAUrk_6085; mit unter den Text gedrücktem Siegel unter Papier (IVA 2): Hase, rechts aufwärts auf einen berasten Berg laufend; über der Tartsche T. R. Des Ausstellers hantgeschrifft und aignen petschad. Keine ältere Rückaufschrift.
Monasterium-Link: 1515, September 14
Zitierempfehlung
Wissensdatenbank zu St.Stephan, Schriftquellen, 2025.04.27https://www.sanktstephan.at/quellen/1515-september-14/