Schriftquellen

1327, April 6

Urkunde

Frater Stephanus „ep. Verriensis“ verleiht über Bitten Liphards all jenen, die nach reumütiger Beichte zur Verehrung der hl. Reliquien an bestimmten Festen die Kirche des hl. Stephans besuchen u.s.w., einen Ablass von 40 Tagen. Konfirmiert von Bischof Albert von Passau....

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Schlagworte:
Ablass, Reliquien