1531, Juni 16

Vereinbarung zwischen Niklas Dachspacher, Steinmetz, und dem Wiener Augustinerkloster betreffend die 1524 begründete Burgrechtsgült von jährlich 20s auf Dachspachers und seiner Frau Haus am Neuen Markt. Da dieses beim großen Stadtbrand von 1525 abbrannte und nur mehr 40 t wert ist, Dachspacher daher die Gült von 20 s nicht mehr bezahlen kann, wird sie von einer Regierungskommission auf 1 t herabgesetzt, zugleich das Kapital auf 20 t ermäßigt. Dachspacher verpflichtet sich mit Zustimmung des Rats zur Leistung der ermäßigten Gült, das Augustinerkloster wird weiterhin den Jahrtag für Hertzer begehen. Die Aufsicht über die Stiftung soll dach Dachspachers Tod auf den Laiguster von St. Stephan übergehen.

Literatur

Literatur- / Quellenverzeichnis: Perger, 2005

Stelle / Nr / Seite: 22

Kommentar: Perger, 2005, 22; Urkunde des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Nr. 197; Uhlirz, 1897, Nr. 15648 (Perger, Anm.: Bezieht sich offenbar irrig auf eine gleichlautende Urkunde von 6. Juli 1529)

Zitierempfehlung
Wissensdatenbank zu St.Stephan, Schriftquellen, 2024.04.25
https://www.sanktstephan.at/quellen/1531-juni-16/

Datum: 25.04.2024

bearbeitet: Barbara Schedl

erstellt: Barbara Schedl