1518, Jänner 26

Geörg Schretl, Doktor der Rechte und Rat der römisch kaiserlichen Majestät und Thoman Rösch, Meister in den sieben freien Künsten, Domherr von St. Stephan zu Wien, beide Ausrichter und Vollführer des Geschäfts, das einst Frau Agnesen, Witwe des Wiener Bürgers Steffan Veldkircher geschafft hat und das zum Gedächtnis im Stadtbuch geschrieben steht, stiften gemäß dem Willen der Erblasserin eine Wochenmesse mitsamt einem brennenden Licht ewig zu halten mit 400 Pfund Pfenningen in St. Stephan in Wien, auszurichten, zu ihrem, Agnesen Veldkircherin, und ihrem Hauswirt Steffan und ihrem Geschlecht zum Seeleneheil. Diese ewige wöchentliche Seelenmesse soll jeweils am Montag auf St. Simonsaltar gehalten werden. Außerdem soll ein ewiges Licht beim Begräbnis der Veldkircherin vor oder bei dem grossen Kruzifix auf dem Friedhof von St. Stephan geschafft werden, das ewig brennen soll, dazu einen jedem Kaplan der genannten Messe und des Lichts 20 Pfund Pfenning gelts jährliches Burgrecht, mit den 400 Pfund dn., im Geschäft dazu verordnet erkauft: 100 Pfund auf dem Haus Thoman Gebhart Schuster in der Kärntnerstraße, 100 lb auf dem Haus des Hannsen Talhaimer des Hüter am Herzogenhof, 100 lb auf dem halben Hausteil des Oswalden Kienbergers am Kienmarkht und 100 lb dn auf dem Haus des Micheln Hawnspan des Kursner in der „Wildwercherstrasse“, in Burgrechtsweise, von jedem 100 wiederum 5 lb dn zu dienen geliehen, nach Inhalt des Burgrechtsbriefs, der darüber ausgangen ist und dem hernachbenannten Kaplan überantwortet wurde. Wenn die jetzt bestimmten 400 lb dn, eines oder mehr daraus zu einer Zeit abgelöst werde, soll die abgelöste Summe von Stunden auf einem anderen genügsamen Erbstück, das im Grundbuch der Stadt Wien zu verfertigen sei, mit Wissen der Lehensherren wieder angelegt werden in aller Weise wie vermeldet ist.

Die Aussteller haben dieses gegenwärtige Stift das erstmal durch Gottes Willen mit Gunst und Willen des hochweisen Rat der Stadt Wienn Sigmunden Pürhinger von Lanfeldt, verliehen., der jetzt Altist in St. Stephans Kantorei ist und der innerhalb einbes Jahres Priester werden soll, sodass er rechter und ungezweifelter Kaplan des Stifts sei. Stirbt oder resigniert er, dann soll der Wiener Magistrat unmittelbar und zu ewigen zeiten derselben Stift rechtsmäßiger Lehensherr sein und nach jedesmaliger Erledigung einem wolverdienten Priester verliehen, der zur selben Zeit Priester ist und in der Stadt Wien in der Kantorei von St. Stephan wohnhaft sei. Mit der Meinung und Ursach, dass die gedachte Messe und das Licht wenig eintragen und sie einen Priester allein nicht unterhalten mag, haben sie solchem sölch zu stellen der genannten Kantorei von Besserung beider Unterhaltung auch von Gelegenheit der Kirchen und gedachter Stift, und dahin andern.(Anm. Uhlirz: Das soll wohl heißen: Die betreffende Messstiftung soll für immer mit der altistenstelle in der Kantorei zu St. Stephan verbunden bleiben). Davon sollen der gegenwärtige und alle künftigen Kapläne des Stifts hinfort wöchentlich am Montag eine Seelenmesse lesen, den Seelen der Agnesen Veldkircherin, ihres Hauswirts, ihrer „beider geslechten“ zum Trost da und an den Enden wie oben steht. Müßte die Messe auf einen anderen Tag in der Woche verlegt und vollbracht werden, soll ein jeder Kaplan von einem Kirchmeister zu St. Stephan ein ewiges Licht bei dem Begräbnis und Kruzifix auf dem Friedhof kaufen und bezahlen, sodass das Licht brennen, beleuchten und auffinden lässt, von welchem er den Kirchenknechtenirn gewönlicher Gerechtigkeit geben soll“ und ein jeder Kaplan sein treuestes Aufsehen haben, damit solche Belichtung nicht abgehe und alle Zeiten brenne, auch jährlich an St. Georgentag einem jeden Laienkustos in der Sakristei zu St. Stephan 1 Pfund dn zu reichen, beginnend dieses Jahr nach dem Datum des Briefs. Darum er auch „sein getrew aufsehen“ haben sol. Würde Messe oder Licht versäumt, soll der jeweilige Kaplan 1 Pfund Wachs in der genannten Sakristei zur Strafe verfallen sein; sollte er sich hierüber nicht bessern, soll das Stift gänzlich „previert und entseczt“ und durch die Lehensherren einen anderen Priester wie oben steht an „menigclichs irrung“ verliehen werden. Es soll auch dieser Stiftbrief bei den Herrn von Wien erlegt werden und das Reversal bei der Kantorei oder in der genannten Sakristei oder wo es sich am besten fügt.

 

Literatur

Kommentar: Geben zu Wienn, an eritag nach sand Pauls tag seiner bekerung. . . . (Camesina: Besiegelt von Wolfgang Trew des Rats zu Wien und von Hainrich Franck, Bürger.)

Literatur- / Quellenverzeichnis: Camesina, 1874.

Stelle / Nr / Seite: Nr. 581

Literatur- / Quellenverzeichnis: QGStW

Stelle / Nr / Seite: II/4, Nr. 6138.

Abbildungen

Archivangaben: 6138; AT-WStLA_HAUrk_6138; mit zwei vorzüglich erhaltenen Siegeln in grünem Wachs an Pergamentpresseln (IV C), und zwar: I. Treubund, im Schild und auf gekröntem Helm: S. Wolfgan - g . 2. Wachsendes, feuerspeiendes, einem Pardel ähnliches Ungetüm mit flatterndem Halsband oder Kette im Schild und auf Helm: Hainrich (etwas undeutlich) - Franch.Besiegelung durch Wolfganngen Trew derzeit des rats und Hainrichen Frannkh burger daselbs. Rückaufschriften: I. Veldtkircherin Stiftbrief ain mess und liecht betreffend datum 1518 .

Zitierempfehlung
Wissensdatenbank zu St.Stephan, Schriftquellen, 2024.04.24
https://www.sanktstephan.at/quellen/1518-jaenner-26/

Datum: 24.04.2024

bearbeitet: Barbara Schedl

erstellt: Barbara Schedl