1518, April 27

Der Wiener Bischof Georg, kaiserlicher Rat und Kapellmeister, hat den Ausstellern der Urkunde, Leonhardt Püdmonsdorffer, Bürgermeister und den Rat der Stadt Wien hat, als er von den Jahreszinsen, die jährlich aus den nächsten fünf Kramerländen im Bischofshof zu Wien am Friedhof bei St. Stephanskirche unter dem neuen bischöflichen Palast gelegen, die er selbst in seiner Regierung erbaut und zugerichtet hat gereicht werden, ein ewiges Salve Regina allabendlich durch das ganze Jahr in St. Stephan durch einen von den Ausstellern bestellten Kantor und der Kantorei zu halten und zu singen gestiftet. Zu dieser Stiftung Vollzieher und Handhaber gesetzt ihnen auch zu Handen der Stiftung die fünf Kramerläden überantwortet und darüber beurkundet. Die Aussteller Bürgermeister und Rat der Stadt Wien, haben nunmehr, da nach fleißiger Erkundung die Jahreszins aus den geannnten Kramerläden zu dieser Stiftung, nachdem sich ein Kantor mit mehreren singen, zu dieser Stiftung zu versehen hat, nicht ausreichen wird und nicht davon ausgerichtet werden kann, die Moranduskapelle der Tirna, Wiener Bürger, in der genannten Stephanskirche, dessen Lehensherr die Aussteller sind, zur Besserung und Aufrichtung der Stiftung einen jeden Kantor zu St. Stephan und in dieselbe ihre Kantorei inkorporiert, einverleibt und sollte die Tirnakapelle durch Tod oder Übergabe ledig werden, dass diese sodann dem jetzigen oder künftigen Kantor verliehen werden soll, auch das Haus der Stroblhof genannt in der Wollzeile gelegen samt sonstigem Zugehör zur Unterhaltung der Singer und seiner Mithelfer, die ihm, dem Kantor, zur Ausrichtung des Stifts dienstlich sind, anlegt und braucht, auch soll dieselbe St. Moranduskapelle wie von alters hergekommen ohne Unterlass wie es sich gebührt besungen werden und der Intention der Stifter völlig entsprechen werden, wie dann solches alles einem jeden Kantor zu tun verschrieben werden.

 

Literatur

Literatur- / Quellenverzeichnis: QGStW

Stelle / Nr / Seite: II/4, Nr. 6148;

Kommentar: Beschehen und geben zu Wienn, an eritag nach sand Geörgen des heiligen ritter und martrers tag Rückaufschriften:“ 1. Burgermaister und rate verleibung der von Thyrna stift in sannd Moranden capelln zü Sannd Steffan welche sy der cantorey doch der stift und gotsdienst unvergriffen ubergeben, damit das nachtliche Salve bischolf Jorgen stiftung dester statlicher verricht werde."

Literatur- / Quellenverzeichnis: Brunner, 1929.

Stelle / Nr / Seite: 220

Literatur- / Quellenverzeichnis: Camesina, 1870.

Stelle / Nr / Seite: Nr. 866 (269).

Abbildungen

Archivangaben: 6148; AT-WStLA_HAUrk_6148; Siegel samt Presseln fehlen.Siegler: Die Aussteller mit. . . gemainer stat Wienn grössern anhangunden innsigill. . . . Rückaufschriften: 1. Burgermaister und rate verleibung der von Thyrna stift in Sannd Moranden capelln zu Sannd Steffan welche sy der cantorey doch der stift und gotsdienst unvergriffen ubergeben, damit das nachtlich Salve bischolf Jorgen stiftung dester statlicher verricht werde. Des 1518. 2. Wr. Archiv 7/1518 .

Zitierempfehlung
Wissensdatenbank zu St.Stephan, Schriftquellen, 2024.03.29
https://www.sanktstephan.at/quellen/1518-april-27/

Datum: 29.03.2024

bearbeitet: Barbara Schedl

erstellt: Barbara Schedl